Outsourcing

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Wir bieten einen spezialisierten Outsourcing-Service für die Rolle des „Hinweisgeber-Beauftragten“ an, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen des „Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)“ – dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ – erfüllt.

Unsere Outsourcing-Dienstleistungen ermöglichen es Ihrem Unternehmen, die Verantwortung für die Einhaltung des HinSchG auf unsere erfahrenen Spezialisten zu übertragen. Dies kann Ihrem Unternehmen helfen, Ressourcen zu schonen, die Kosten zu senken und gleichzeitig sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen professionell und effizient erfüllt werden.

In der Rolle des ausgelagerten „Hinweisgeber-Beauftragten“ sind wir verantwortlich für die Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung des HinSchG in Ihrem Unternehmen. Dazu gehören die Entwicklung und Implementierung von Richtlinien und Verfahren, die Schulung von Mitarbeitern und die Etablierung effektiver Kommunikationskanäle für Hinweisgeber.

Unsere Experten bringen ein tiefgreifendes Verständnis des HinSchG und langjährige Erfahrung in der Arbeit mit verschiedensten Organisationen mit. Sie können sich schnell in Ihre spezifischen Betriebsabläufe einarbeiten und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen entwickeln.

Wir wissen, dass die Rolle des Hinweisgeber-Beauftragten von entscheidender Bedeutung für den Schutz von Hinweisgebern und die Einhaltung des HinSchG ist. Daher legen wir größten Wert auf Transparenz, Professionalität und Vertrauenswürdigkeit in unserem Outsourcing-Service.

Durch die Auslagerung dieser Funktion an uns kann sich Ihr Unternehmen auf seine Kernkompetenzen konzentrieren und gleichzeitig sicher sein, dass die gesetzlichen Anforderungen des HinSchG erfüllt werden. Für weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte.