Interim Management

Interim Management

Hier bieten wir Ihnen einen spezialisierten Interim Management Service zur Sicherstellung der Einhaltung des „Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)“ – dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ – in Ihrer Organisation an.

Unsere Interim Manager können in der Rolle des „Hinweisgeber-Beauftragten“ in Ihrem Unternehmen agieren und zeitnah sicherstellen, dass die Bestimmungen des HinSchG effektiv und effizient umgesetzt werden. Dies kann insbesondere in Zeiten von Personalwechseln, Restrukturierungen oder in anderen Situationen, in denen eine temporäre Führungslücke entsteht, von unschätzbarem Wert sein.

Unsere Interim Manager verfügen über umfangreiche Erfahrung und Fachwissen im Bereich des Hinweisgeberschutzes und können sich schnell in die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse Ihres Unternehmens einarbeiten. Sie übernehmen Verantwortung für die Einhaltung des HinSchG, schulen Ihr Personal, setzen Richtlinien und Verfahren um und sorgen für eine effektive Kommunikation innerhalb des Unternehmens.

Die Rolle des Hinweisgeber-Beauftragten ist von zentraler Bedeutung für die Umsetzung des HinSchG und erfordert eine sorgfältige und engagierte Führung. Unsere Interim Manager bringen diese Führungsfähigkeiten und das notwendige Know-how mit, um diese Rolle effektiv auszufüllen und Ihr Unternehmen auf den Weg zu einem verbesserten Schutz für Hinweisgeber zu bringen.

Darüber hinaus bieten unsere Interim Manager Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, von ihrem umfangreichen Wissen und ihrer Erfahrung zu profitieren und dabei die Kontinuität und Stabilität Ihrer Unternehmensführung zu gewährleisten.

Wir verstehen, dass jede Organisation einzigartig ist und individuelle Anforderungen hat. Daher passen wir unsere Interim Management Dienstleistungen an Ihre spezifischen Bedürfnisse an. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren.