Erwägungsgrund 107 HinSch-RL

Erwägungsgrund 107 HinSch-RL

(107)Bei der Annahme zukünftiger Rechtsakte mit Relevanz für die unter diese Richtlinie fallenden Politikbereiche sollten diese gegebenenfalls angegeben, dass diese Richtlinie Anwendung findet. Falls notwendig, sollten der sachliche Anwendungsbereich dieser Richtlinie entsprechend angepasst und der Anhang geändert werden.